Der Buss- und Bettag der Schweiz

Historisches

Die Buss- und Bettage des Christentums sind aus der Praxis des Judentums hervorgegangen. In Notzeiten des späten Mittelalters tauchten Buss- und Dankfeiern als Gegenstand eidgenössischer Tagsatzungen auf. Die Tradition des „Grossen Gebets der Eidgenossen“ ist erstmals 1517 schriftlich überliefert. Obrigkeiten reformierter Orte legten im 16. Jahrhundert anlässlich von Pestzügen und Teuerungen wöchentliche oder monatliche Buss- und Bettage fest (Basel 1541, Zürich 1571, Bern 1577), die später häufig mit Fastenübungen und Kollekten für Not leidende Glaubensgenossen verbunden wurden (z.B. 1655 Waldenser). Nachdem 1619 zum Dank über den Erfolg der Dordrechter Synode ein erster gemeinsamer Buss- und Bettag der evangelischen Orte stattgefunden hatte, beschloss die evangelische Tagsatzung 1639 – während des Dreissigjährigen Kriegs, der die Busspraxis allgemein stark beeinflusst hat – aus Dankbarkeit für die bisherige Bewahrung die Einführung eines alljährlichen Buss- und Bettages. 1643 vereinbarten auch die katholischen Stände, Buss- und Bettage anzuordnen. Im Juli 1796 beschloss die gemeineidgenössische Tagsatzung auf Antrag Berns und angesichts der drohenden Revolution, den Buss- und Bettag am 8.9.1796 erstmals als allgemeine eidgenösische Festfeier durchzuführen. Der Buss- und Bettag überdauerte Helvetik, Mediation und Restauration, wenn auch von Katholiken und Reformierten an verschiedenen Tagen begangen. In der Regeneration legte die Tagsatzung am 1.8.1832 auf Antrag des Aargaus den Buss- und Bettag für alle Kantone auf den dritten Sonntag im September fest. Graubünden beharrte indessen bis 1848 auf dem zweiten Donnerstag im November und in Genf findet der Buss- und Bettag noch zu Beginn des 21. Jh. am Donnerstag nach dem ersten Sonntag im September statt. Die Anordnung des Eidgenösischen Buss- und Bettages blieb auch im Bundesstaat seit 1848 Sache der Kantone bzw. der reformierten kantonalen Behörden und der katholischen Bistümer. Im Bundesrecht orientiert sich einzig das Geschäftsverkehrsgesetz bezüglich Beginn der Herbstsession am Buss- und Bettag. Zunächst erliessen die Kantonsregierungen Bettagsmandate, die aus religiöser Sicht auf die aktuellen geistigen, sittlichen, aber auch politischen, wirtschaftlichen und sozialen Themen eingingen. Als Zürcher Staatsschreiber verfasste z.B. Gottfried Keller 1863-72 solche Mandate. Die Bischöfe beschlossen 1886 eine für die ganze katholische Schweiz verbindliche Festordnung und publizierten zu diesem Anlass einen Hirtenbrief. Seit dem 2. Vatikan. Konzil wird der Eidgenösische  Buss- und Bettag als ökumenischer Festtag begangen.

Quelle: Historisches Lexikon der Schweiz und weitere Informationen auch in Wikipedia.

Der Buss- und Bettag auf dem Säntis

Mit dem Expo.02 Kreuz ab dem November 2002 auf dem Säntis verbunden, wird ab dem Jahr 2003 jährlich der Buss- und Bettag auch auf dem Säntis gefeiert. Dazu versammeln sich jeweils Gläubige aus allen christlichen Denominationen am dritten Sonntag im September auf dem Säntis zum Gebet vor Gott.

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